In einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Erben sein sollen, und wie Ihr Vermögen aufgeteilt werden soll.
Einschränkungen ergeben sich aus dem Pflichtteilsrecht: Pflichtteilsberechtigt sind die Ehepartner und die Kinder. Diesen kommt auch wenn im Testament andere Personen zu Erben eingesetzt sind, ein Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu.
Es gibt viele Gründe für ein Testament.
- Lebensgefährten (anders als Ehegatten oder eingetragene Partner) haben nur dann ein gesetzliches Erbrecht, wenn überhaupt keine Verwandten vorhanden sind. Wenn Sie sicherstellen wollen, dass Ihrem Lebensgefährten ein Erbteil zu kommt, müssen Sie ihn in einem Testament zum Erben einsetzen.
- Wenn ein Unternehmen in den Nachlass fällt und mehrere Erben vorhanden sind, muss geklärt werden, wer das Unternehmen weiterführt. Die verbleibenden Erben haben ebenso Anspruch auf deren Erbteil, was für den Übernehmer mit existenzgefährdenden Zahlungsverpflichtungen verbunden sein kann.
Durch klare Regelungen in einem Testament können Konflikte unter den Erben vermieden werden.
Wie kann ich ein Testament errichten?
- Eigenhändiges Testament: Ein Testament kann eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Wichtig ist, dass sich die Unterschrift am Schluss des Textes befindet, damit sie eindeutig als Abschluss der letztwilligen Verfügung und als diese deckend angesehen werden kann.
- Fremdhändiges Testament: Beim fremdhändigen Testament wird der Text des Testaments von einer dritten Person oder am Computer geschrieben. Das Testament muss vom Erblasser und von drei anwesenden Zeugen unterschrieben werden.
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